Mieterstrommodell Einnahmequellen
Beim klassischen Mieterstrommodell tritt der Vermieter zusätzlich als Energieversorger ein und hat alle damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Allen voran: Die Sicherstellung, dass die Mieter eine unterbrechungsfreie Stromversorgung haben.
Gut geplante PV-Anlagen mit entsprechend großem Batteriespeicher können in der Praxis einen sehr hohen Autarkiegrad erreichen, wodurch die Mieter im Haus hinsichtlich der Stromversorgung weitgehend unabhängig vom öffentlichen Netz sind. Dennoch muss insbesondere in den ertragsschwachen Wintermonaten Strom extern hinzugekauft werden, um eine unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten. Dazu schließt der Vermieter als Energieversorger stellvertretend für seine Mieter einen Stromlieferungsvertrag mit einem externen Versorger ab.
Technische Voraussetzungen
Ein ordnungsgemäßer Anschluss der PV-Anlage an das Hausnetz stellt lediglich die erste technische Voraussetzungen für das Mieterstrommodell dar. Darüber hinaus schreibt das EEG 2023 vor, dass der Stromfluss über einen Leistungsmesser sowie über einen Hutschienenzähler zu erfassen sind. Diese Installationen sind für jede Wohneinheit vorzunehmen.
Weiterhin ist zu erfassen, wie viel Solarstrom die Vermieter verbraucht haben, wie viel Strom vom externen Versorger zugekauft werden musste und wie viel Energie ins öffentliche Netz im Rahmen der Überschusseinspeisung abgegeben wurden.
Die vertragliche Grundlage
Wenn die PV-Anlage ordentlich installiert und alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Abschluss eines Mieterstromvertrages die letzte Hürde zur Umsetzung des Mieterstromkonzeptes dar. Doch was genau ist beGrundsätzlich haben alle Mieter ein Wahlrecht. Mit anderen Worten: Sie sind nicht dazu verpflichtet, den über die Solaranlage produzierten Strom vom Vermieter abzukaufen.
Um die Mieter zu einem Vertragsabschluss zu motivieren, unterbieten Vermieter im Regelfall die Preise der lokalen Energieanbieter. In der Praxis üblich ist die Erhebung eines Grundpreises sowie eines Arbeitspreises pro kWh innerhalb des Mieterstromvertrages.