Das klassische Mieterstrommodell – Wie funktioniert´s?
Die PV-Anlage ist installiert, einsatzbereit und die Sonne scheint… Können Anlagenbetreiber auf Mietshäusern jetzt sofort loslegen und den eigens erzeugten Strom an die Hausbewohner zu verkaufen? Ganz so einfach ist es nicht. Denn im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzen (EEG) ist genau festgelegt, welche Auflagen Mieterstromanbieter zu erfüllen haben. Zudem werden den Mietern als Abnehmer des lokal produzierten Öko-Stroms weitreichende Rechte zugesprochen. In diesem Artikel zeigen wir Dir genau, wie das klassische Mieterstrommodell funktioniert und was Du beim Verkauf des Solarstromes an die Mieter zu beachten hast.
Als Anlagenbetreiber stehst Du mit Deiner PV-Anlage im Mittelpunkt dieses Modells. Vereinfacht ausgedrückt, bist Du für die gesamte Stromversorgung Deines Kunden (bzw. Mieters) verantwortlich. Der Strom wird, im besten Falle, vorrangig durch die installierte PV-Anlage bereitgestellt. Sollte diese nicht ausreichend Energie bereitstellen, musst Du als Betreiber Strom aus dem öffentlichen Netz über einen entsprechenden Energieversorger bereitstellen – also hinzukaufen. Hierzu musst Du einen Vertrag mit einem lokalen Energieversorger abschließen. Sollte Deine PV-Anlage eine Leistung von mehr als 100 kWp vorweisen, bist Du zudem verpflichtet, einen Direktvermarkter einzubeziehen, der die von Dir nicht genutzte und daher ins öffentliche Netz eingespeiste Energie am Strommarkt verkauft.
Verpflichtungen, die sich auszahlen!
Im Gegenzug ist der Mieter verpflichtet, Dich für die bereitgestellte Energie zu bezahlen. Die genauen Regelungen sind in einem Mieterstromvertrag zu regeln. Weiterhin hast Du für die nicht genutzte und daher ins öffentliche Netz eingespeiste Energie Anspruch auf eine Einspeisevergütung, die über einen Zeitraum von 20 Jahren fix ist. Darüber hinaus erhältst Du eine Prämie für jede an Deine Mieter verkaufte kWh.